Gewährleistung

Ein fachgerechter Einbau der Ersatzteile setzten wir für die Gewährleistung voraus. Im Gewährleistungsfall sind dazu Nachweise zu erbringen.

Für regenerierte Teile und Austauschersatzteile geben wir generell eine Gewährleistung von 12 Monaten. Auf alle Neuteile erhalten sie 24 Monate Gewährleistung.

Die Einbauvorschriften der Fahrzeughersteller sind stehts zu beachten. Bei Nichtbeachtung
oder fahrlässigem, mangelhaftem Einbau erlischt der Gewährleistungsanspruch.

Im Falle eines Gewährleistungsanspruches, besuchen Sie bitte unsere Seite für die Reklamationsabwicklung oder unseren Downloadbereich . – Dort finden Sie alles, was Sie für eine schnelle Abwicklung benötigen.